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Vertrag über gute Nachbarschaft

In diesem Jahr jährt sich die Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Das Dokument wurde am 17. Juni 1991 in Bonn von Jan Krzysztof Bielecki und Krzysztof Skubiszewski auf polnischer und von Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher auf deutscher Seite  unterzeichnet. 

Der Vertrag, über den über ein Jahr lang verhandelt wurde, betont die Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen für die Einheit Europas, die Regelung der Frage der deutschen Minderheit in Polen und der polnischen Minderheit in Deutschland auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, die Notwendigkeit, den kulturellen Austausch zu intensivieren und zu erweitern sowie die Zusammenarbeit zwischen der polnischen und der deutschen Jugend. 

In ihm äußerte Deutschland auch Verständnis für die Bestrebungen Polens, sich in die westeuropäischen Strukturen zu integrieren. 

Dieser Vertrag hat den Weg für eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen geebnet, und die Folgen dieser Zusammenarbeit zeigen sich sowohl in den täglichen Kontakten als auch in den gemeinsamen lokalen, regionalen und nationalen Unternehmungen.

 

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